Barrierefreiheitserklärung
Shuttle
Barrierefreiheitserklärung
Stadtbus Gütersloh GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.shuttle-gt.de/.
Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Website informieren wir über das Shuttle-Angebot in Gütersloh.
Sie finden dort Informationen zu den Fahrzeiten, Preisen und zur Nutzung des Shuttles.
Über Verlinkungen gelangen Sie zur Shuttle-App. Dort können Sie Fahrten buchen und bezahlen.
Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns zu schreiben.
Die Shuttle-App wird von einem externen Anbieter bereitgestellt. Die Barrierefreiheit der App liegt nicht im Verantwortungsbereich der Stadtbus Gütersloh GmbH.
Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
Es handelt sich um Icons oder grafische Elemente. Dies ist bei der ursprünglichen Entwicklung der Website nicht berücksichtigt worden. Eine Korrektur ist geplant.
Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
ie Farbauswahl entspricht der bestehenden Corporate Identity. Eine Überarbeitung im Rahmen eines zukünftigen Relaunchs ist vorgesehen.
Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
Die Korrektur erfolgt im Rahmen zukünftiger Optimierungen.
Auf vielen Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
Die ARIA-Beschriftungen wurden bei einzelnen Navigationselementen nicht korrekt umgesetzt. Dies ist bekannt und wird überarbeitet.
Auf einer Seite gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
Mehrere ARIA-Elemente verwenden identische IDs, was zu Konflikten bei Screenreadern führen kann. Die technische Korrektur ist in Vorbereitung.
Diese Erklärung wurde am 09.10.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
MLBFmsschsn-nhltd
Tel.: 0391 567 6970
Kontaktangaben
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Stadtbus Gütersloh GmbH
Robert-Bosch-Straße 1
33334 Gütersloh
Gütersloh
mrktngstdtwrk-gtd
Tel.: 05241820
Disclaimer
Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 09.10.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.