Allgemeine Geschäftsbedingungen

Shuttle - Holt dich ab.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Shuttle - Holt dich ab. 

Ein Angebot der Stadtbus Gütersloh GmbH – gültig ab Dezember 2020

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh, eingetragen im Handelsregister HRB 11076 gelten für die Nutzung der vom Stadtbus angebotenen Personenbeförderungsleistung SHUTTLE – Holt dich ab. Ergänzend gelten die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW.
(2) Vertragspartner der Kunden ist die Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh (im Folgenden Stadtbus).

§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Shuttle ist ein Beförderungsangebot des öffentlichen Personennahverkehrs des Stadtbusses, in Kooperation mit der ViaVan Technologies B.V. (nachfolgend Viavan). Das Angebot erlaubt Kunden, über die App Fahrtwünsche anzugeben und Fahrtangebote verbindlich zu buchen. Die Fahrten finden in Vans/PKW statt und beginnen bzw. enden an den vorgegebenen Haltepunkten.
(2) Der Shuttle ermöglicht den Erwerb eines Beförderungstickets durch die App. Hierfür ist die Registrierung der Kunden und Kundinnen (nachfolgend im Text “Kunde“) gem. § 4 sowie die Verfügbarkeit der App und der Fahrzeuge notwendig. Die App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Die Kosten für Internet trägt der Kunde.
(3) Das im Kundenzentrum erworbene Guthaben bzw. die per App abgeschlossene Buchung gilt ausschließlich in den Shuttle-Fahrzeugen. Nach Beendigung der Fahrt erhält der Kunde per E-Mail einen Buchungsbeleg.
(4) Weitere Informationen können unter www.shuttle-gt.de entnommen werden.

§ 3 Teilnahmeberechtigung
(1) Alle Personen über 10 Jahre sind berechtigt, sich für das Angebot zu registrieren und die App zu nutzen, um Fahrten zu buchen. Minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Personen bedürfen zur Registrierung für den Shuttle und zur Nutzung der App der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Die Buchung und Bezahlung der Fahrten ist nach Maßgabe der §§ 106 ff. BGB möglich.
(2) Das Fahrpersonal des Shuttles hat das Recht, Altersnachweise von Fahrgästen oder potenziellen Fahrgästen anzufordern. Unsere Fahrer sind berechtigt, die Fahrt zu verweigern, wenn kein Altersnachweis und ggf. bei Personen unter 10 Jahren keine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erbracht werden kann.
(3) Die Nutzung der App und die Buchung per App erfordern jeweils eine in Deutschland gültige Kreditkarte oder ein Paypal Konto. Alternativ können in ausgewählten Kundenzentren der Stadtwerke Gütersloh Gutscheine erworben werden.

§ 4 Registrierung / Konto des Kunden
(1) Für die Registrierung des Kundenkontos muss der Kunde die App im App-Store herunterladen und sich registrieren. Die Registrierung erfordert die Hinterlegung folgender personenbezogener Daten:
• der Benutzername (Vor- und Zuname),
• ein Passwort,
• eine Mobiltelefonnummer,
• eine gültige E-Mail-Adresse,
• Daten/Angaben des gewünschten Zahlverfahrens (z.B. Kreditkarte, Paypal oder erworbenes Guthaben)
(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen im Datenschutzhinweis vom Stadtbus.
(3) Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und Daten. Um die App zu nutzen, muss der Kunde sich durch die Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes einloggen.
(4) Der Shuttle erstellt das Kunden-Konto für jeden Kunden individuell. Der Kunde darf seine Kontoinformationen nicht mit Dritten teilen oder Dritten Zugang zum Konto gewähren. Die Buchung von Fahrten für weitere Personen ist möglich. Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen. Für Verluste, die dem Stadtbus aufgrund einer unberechtigten Nutzung des Kontos entstehen, haftet der Kunde.
(5) Der Kunde hat den Stadtbus unverzüglich über eine Verletzung von Anmeldeinformationen zu informieren. Besteht ein Grund zur Annahme, dass die Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf das Konto zugegriffen wurde, hat der Kunde dem Stadtbus unverzüglich per E-Mail an shuttle@stadtwerke-gt.de zu informieren.

§ 5 Bestellung und Inanspruchnahme der Fahrdienstleistung des Shuttles
(1) Die Buchung der Fahrt mit dem Shuttle erfolgt über das Kundenkonto. Kunden können durch Verwendung der App eine Fahrt anfragen und buchen. Um eine Fahrt zu buchen, muss der gewünschte Abhol- und Zielort in der Suchmaske eingegeben werden. Ebenso kann eine freigeschaltete Ortung des Standortes die manuelle Eingabe ersetzen. Für die Standortermittlung gelten die Regelungen des Datenschutzhinweises vom Stadtbus.
(2) Der Kunde muss seinen Abholungsort über einen Button bestätigen, bevor dieser seine Zieladresse auswählen kann. Die Zieladresse muss ebenfalls über einen Button extra bestätigt werden. Abschließend werden dem Kunden die Buchungsdetails zusammenfassend angezeigt, die dieser nach seiner Überprüfung erneut bestätigen muss. Die Bestätigung erfolgt über das Anklicken der Schaltfläche „Diese Fahrt buchen“. Durch die Bestätigung der Schaltfläche kommt ein kostenpflichtiger verbindlicher Beförderungsvertrag zwischen Stadtbus und dem Kunden zustande. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 
(3) Eine Buchungsbestätigung in der App zeigt dem Kunden das Kennzeichen des Fahrzeuges sowie weitere Services wie z.B. die Abfahrtszeit, den Zustiegspunkt und den Fahrtpreis an. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der ausgewählten Leistung und den dazugehörigen Preisen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit über die App in seinem Benutzerkonto die Vertragsinhalte im Menüpunkt „Verlauf“ angezeigt zu bekommen. 
(4) Der Kunde hat, bei einer Buchung für sich und weitere Personen, die genaue Personenanzahl anzugeben sowie den Besitz eines Abos (nur diejenigen die rabattiert werden). Rabattier fähige Abos sind der Website www.shuttle-gt.de zu entnehmen. Wird die angegebene Personenzahl bei Abholung überschritten, ist der Fahrer berechtigt, überzählige Personen von der Fahrt auszuschließen. 
(5) Der Kunde muss die Fahrt nicht persönlich antreten, die Buchung ist auf Dritte übertragbar.
Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Ein vorzeitiges bzw. individuelles Aussteigen auf Wunsch des Kunden ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Über einen geeigneten Ausstiegspunkt entscheidet das Fahrpersonal. Eine Erstattung des Fahrpreises für die restliche Strecke erfolgt nicht.
(6) Die in der App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.
(7) Die Stornierung einer Buchung über die App innerhalb von 60 Sekunden ist kostenfrei. Bei späteren Stornierungen ist eine Stornierungsgebühr in Höhe von 1,00 € zu entrichten. Es entstehen keine Kosten, wenn eine Buchung systemseitig storniert wird. Wiederholte Stornierungen oder offene Forderungen können zur Aussetzung und Löschung des Kundenkontos führen. Dies geschieht in alleinigem Ermessen des Stadtbusses.
(8) Sind die Kunden nicht rechtzeitig am benannten Zustiegsort, ist der eine Nichterscheingebühr („No-Show“-Entgelt) in Höhe von 2,00 € fällig, sofern der Kunde nicht innerhalb von 90 Sekunden nach dem Eintreffen des Fahrzeugs eintrifft. Es besteht keine Wartepflicht des Fahrzeugs. Wiederholte Vorfälle können zur Aussetzung des Kundenkontos führen.
(9) Sofern der Kunde die Fahrt über die App gebucht hat, wird der Kunde im Fall der Verspätung des Fahrzeugs hierüber informiert. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten hat der Kunde das Recht, die Fahrt kostenlos sofort nach Erhalt der Information zur Verspätung zu stornieren. Storniert er die gebuchte Fahrt nicht, so bezahlt er den Beförderungspreis und hat bei einer Verspätung über 20 Minuten Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW (https://www.mobigarantie-nrw.de/). Diese gilt im Bediengebiet.
(10) Sofern der Kunde ein Abo angegeben hat, welches rabattierfähig ist, so ist dieses dem Fahrer unaufgefordert vorzuzeigen. Sollte der Fahrgast das Abo nicht vorzeigen können, so behält sich der Fahrer vor den Fahrtgast abzuweisen. Der Kunde muss in dem Fall seine Fahrt stornieren und neu buchen. Die stornierte Fahrt wird dem Kunden in Rechnung gestellt.   

§ 6 Kündigung
(1) Der Kunde kann das Kundenkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Der Stadtbus kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse bzw. E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, ordentlich kündigen.
(2) Zur außerordentlichen Kündigung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist der Stadtbus insbesondere dann berechtigt,
a) wenn der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Shuttles gegen geltendes Recht verstößt,
b) der Kunde bei der Registrierung falsche Daten angegeben hat,
c) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Vertragsbeziehung des Stadtbusses wegen Vertrauensverlustes unzumutbar ist.
(3) Der Beförderungsvertrag kann seitens des Stadtbusses jederzeit bis zur Abholung des Kunden gekündigt werden, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt.

§ 7 Beförderungsbedingungen
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife des NRW-Tarifs. Diese finden Sie auch unter www.teutoOWL.de/Tarifbestimmungen. Die AGB für „SHUTTLE – Holt dich ab.“ des Stadtbusses gelten vorrangig.
(1) Verhalten
Der Kunde hat sich während der Beförderung so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Andernfalls kann die Fahrt verweigert oder der Kunde zum Verlassen des Fahrzeuges aufgefordert werden. In diesem Fall werden die Fahrtkosten nicht erstattet. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
Untersagt sind insbesondere:
• Rauchen von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten;
• Mitführen von Flüssigkeiten, es sei denn in korrekten und versiegelten Behältern, die jederzeit stabil verstaut und/oder vom Kunden festgehalten werden können.
• Verteilen von Druckerzeugnissen und Angeboten zum Verkauf von Waren ohne Erlaubnis vom Stadtbus
• Sammeln und Betteln
• Missbrauch oder Beschädigung von Geräten oder Beschlägen am Fahrzeug
• Tragen oder Verwenden von Rollerblades, Skates oder ähnlich ungeeigneten Fußbekleidungen.
Kunden wenden sich bitte umgehend an den Fahrer, wenn:
• sie während der Fahrt Verletzungen erleiden oder wenn sie sich während der Fahrt unwohl fühlen – in Notfällen organisieren die Fahrer medizinische Hilfe.
• sie verdächtige Gegenstände oder Verhaltensweisen beobachten.
(2) Beförderung von Kindern
Bei der Mitnahme von Kindern gelten die Bedingungen des § 21 Abs. 1a StVO. Die Einhaltung dieser Bedingungen, d.h. die Mitnahme der notwendigen Rückhalteeinrichtungen (z.B. Kindersitze) für Betroffene, hat der begleitende Erwachsene sicherzustellen. Sitzerhöhungen haben die Shuttle-Fahrzeuge an Board.
(3) Mitnahme / Beförderung von Sachen
Ein Anspruch auf die Beförderung von sperrigen Gegenständen seitens des Fahrgastes besteht nicht. Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden. Eine Mitnahmemöglichkeit für Fahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel besteht nicht.

§ 8 Fundsachen
Fundsachen sind an das Fahrpersonal zu übergeben. Der Verlierer kann sich per Telefonhotline oder per E-Mail an den Stadtbus wenden. Gefundene Gegenstände werden nach Auffinden 6 Wochen beim Stadtbus verwahrt.

§ 9 Verfügbarkeit der App
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit der On-Demand-App des Stadtbusses. Der Stadtbus ist bemüht, etwaige Störungen schnellstmöglich zu beheben.
(2) Der Stadtbus behält sich vor, die App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. bei Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätsgründen. Zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Beförderungsverträge bleiben davon unberührt.

§ 10 Verfügbarkeit der Fahrzeuge
Die Leistung des Shuttles des Stadtbusses wird nur zu festgelegten Zeiten in definierten Bediengebieten angeboten. Das aktuelle Bediengebiet finden Sie in der App sowie auf unserer Homepage www.shuttle-gt.de. Der Einsatz der Fahrzeuge obliegt dem Stadtbus.

§ 11 Vergütung/Beförderungsentgelt
Die Nutzung des Shuttles erfolgt auf Basis des Haustarifes des Stadtbusses. Der Stadtbus kann nach eigenem Ermessen im Rahmen von Aktionen Rabatte auf die Fahrpreise gewähren. Der Preis für die Fahrt wird dem Kunden auf der App vor der abschließenden Buchung der Fahrt angezeigt. Es gibt keinen Anspruch auf zielgruppenspezifische Ermäßigungen.

§ 12 Zahlungen und Abrechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt im Namen des Stadtbusses. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Braintree. Weitere Informationen erhalten Sie im Datenschutzhinweis des Stadtbusses.
Der Stadtbus behält sich vor, dass Kunden in ausgewählten Servicezentren der Stadtwerke Guthabenkarten oder alternativ per App Guthaben erwerben können. Die Guthabenwerte sind per App über Eingabe des Gutscheincodes im Nutzerkonto zu aktivieren. Es erfolgt kein Umtausch erworbener Guthabenkarten. Bei Verlust gekaufter, aber noch nicht eingelöster Guthabenkarten besteht kein Anspruch auf Erstattung. Restguthaben werden nicht ausgezahlt, sondern bei Abrechnung weiterer Fahrten verrechnet. Die Verrechnung von Restguthaben erfolgt auf digitalem Weg. Die Einlösung der Guthabenkarten ist bis zu einer etwaigen Einstellung des Angebotes möglich.

§ 13 Pflichten des Kunden in Bezug auf die App
Der Kunde darf die App ausschließlich gemäß dem Zweck des Beförderungsvertrages und in der Art und Weise nutzen, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der App auftreten. Er wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der App umgehen oder verändern.

§ 14 Nutzungsrechte an der App / Urheberrechte
(1) Die App unterliegt dem Urheberrecht.
(2) Es besteht kein Nutzungsrecht für Kunden an den geistigen Eigentumsrechten der App oder Teilen davon, insbesondere nicht an allen damit zusammenhängenden Logos, Warenzeichen und Marken vom Stadtbus und ViaVan, es sei denn, in diesen AGB ist hierzu etwas Anderes geregelt.
(3) Kunden erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der On-Demand-App. Diese vertragliche Nutzung ist beschränkt auf
• die Installation der App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Kunden
• eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der App
• das Anfertigen einer Sicherungskopie der App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.
(4) Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die App enthält Inhalte von Stadtbus-Lizenzgebern, insbesondere ViaVan. Kunden dürfen die zugänglichen Inhalte nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

§ 15 Haftung und Schadensersatzansprüche
(1) Der Stadtbus haftet gegenüber dem Kunden für grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Stadtbus, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden.
(2) Die App ist ausschließlich für den häuslichen und privaten Gebrauch gedacht. Wenn Kunden die App für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke oder Wiederverkaufszwecke verwenden, haftet der Stadtbus nicht im Falle des Verlusts des Gewinns, Verlust des Geschäfts, Betriebsunterbrechung oder Verlusts der Geschäftsmöglichkeit.
(3) Der Stadtbus ist jederzeit berechtigt, bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Stadtbus wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
(4) Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung vom Stadtbus auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen. Die Verpflichtung des Kunden zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt.
Die App kann Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Kunden sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten. Der Stadtbus haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht wurden. Der Shuttle stimmt diesen weder zu, noch ist der Shuttle verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern in der App.
(5) Der Stadtbus haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet der Stadtbus auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
(6) Hinsichtlich der Haftung des Stadtbusses für Schäden, die nicht aus der Verwendung der On-Demand-App entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Stadtbus haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Sachschäden haftet der Stadtbus gegenüber jedem Kunden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Stadtbus haftet nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Gegenstände oder Tiere verursacht werden.
(8) Der Stadtbus behält sich vor, die Reinigungskosten in Höhe des Aufwands zu berechnen, wenn ein Kunde den Fahrzeug-Innenraum über normale Gebrauchsspuren hinausgehend verschmutzt. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht in der Höhe entstanden bzw. wesentlich niedriger als die Reinigungskosten ist.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter des Stadtbusses und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegungsverfahren
(1) Die Stadtbus Gütersloh GmbH (Unternehmen) ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) zu ihrem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personennahverkehr (Verbraucherbeschwerde), die diese innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Durchführung des Linienverkehrsdienstes einreichen, innerhalb von drei Monaten ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtbus Gütersloh GmbH, Robert-Bosch-Straße 1, 33334 Gütersloh, Tel. 05241 82-2599,
E-Mail: shuttle-gt@stadtwerke-gt.de.
(2) Das Unternehmen erklärt sich bereit, hinsichtlich von Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis öffentlicher Personenverkehr wegen Verletzung der nach der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 bestehenden Rechte und Pflichten sowie wegen Verlusts, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck eines Fahrgastes oder von sonstigen Sachen, die ein Fahrgast an sich getragen oder mit sich geführt hat, an Verfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Hiernach ist der Verbraucher berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
(4) Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sind: söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Tel. 030 6449933 0, Fax 030 6449933 0, www.soep-online.de.

§ 17 Informationen zur Beilegung von Streitigkeiten aus Onlineverträgen

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen der Europäischen Union zu erhalten. Die Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/.

§ 18 Datenschutz
Der Stadtbus verpflichtet sich den Datenschutz einzuhalten und verweist auf den Datenschutzhinweis zum Shuttle unter http://www.shuttle-gt.de/datenschutz.php.

§ 19 Änderung der AGB
Der Stadtbus ist zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Änderungen werden nur aus triftigen Gründen durchgeführt, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Im Übrigen werden Änderungen rechtzeitig auf www.shuttle-gt.de bzw. in der App mitgeteilt. Die Änderungen werden gegenüber dem Kunden wirksam, wenn der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung durch Mitteilung in Schrift- oder Textform an den Stadtbus widerspricht. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an den Stadtbus. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

§ 20 Sonstige Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eine künftige in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt ein solcher Mangel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Der Stadtbus ist berechtigt, Verstöße gegen diese Bedingungen in vollem Umfang zu untersuchen und zu verfolgen. Darüber hinaus ist der Stadtbus dazu berechtigt, das Kunden-Konto auszusetzen oder zu beenden und den Zugang zur App nach eigenem Ermessen zu verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.
(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Gütersloh.


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